Auf der sicheren Seite sind Sie wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) Die Tätigkeit im Sport wird im Nebenberuf betrieben. (Student, Angestellter, Hausmann, Pensionist; aber nicht Arbeitslosigkeit)
2) Auszahlung unter 120/720 € (bis 2022: 50/540)
3) Nur ein Verein zahlt aus, mit entsprechender schriftlicher Erklärung und Verwendung des PRAE-Formulars.
4) Aufzeichnungen werden vom Verein geführt und ab 2023 wird am Jahresende eine Sammelmeldung an das Finanzamt gemacht.
5) Verein/Athlet organisiert Reisen zu Wettkämpfen und Trainingslagern im Namen und auf Rechnung des Vereins.
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