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Vereinsstatuten im Sport

 

Sportvereine sind – solange ihnen der Status der Gemeinnützigkeit nicht abgesprochen wird – von der Umsatzsteuer unecht befreit (§6 Abs1 Z14 UStG). Außerdem sind etwaige Zufallsgewinne die in Zusammenhang mit dem Sportbetrieb (=unentbehrlicher Hilfsbetrieb) entstehen, nicht körperschaftsteuerpflichtig (§5 Z6 KStG).

 

Wichtig ist aber jeweils, dass besagte Gemeinnützigkeit vorliegt. Denn wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, sind auch alle Steuervorteile weg. Und auch die Abrechnung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Trainer und Sportler (PRAE) funktioniert nicht mehr.

Eine Gefahrenquelle für die Gemeinnützigkeit sind die Statuten des Vereins, auch wenn ansonsten gemeinnützig gehandelt wird.

Denn nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 30.4.1999, 98/16/0317) genügt die tatsächliche Ausübung gemeinnütziger Zwecke nicht, auch eine entsprechende Rechtsgrundlage (=Statuten), in welcher der steuerbegünstigte Zweck und die ausschließliche Zweckverfolgung verankert sind, ist notwendig.

 

Tipp 1: Überprüfen sie, ob der Vereinszweck in den Statuten korrekt formuliert ist. z.B.: „Förderung des amateurhaften Körpersports und insbesondere des Fußballsports sowie des damit einhergehenden Vereinslebens.“

 

Außerdem müssen nach Ansicht des VwGH ( 28.9.2000, 99/16/0033) auch die „ideellen und die materiellen Mittel, zur Erreichung [dieses Vereinszwecks] so genau bezeichnet werden, dass allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung,…) geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind.“

Unter Mittel sind hier sowohl die Aktivitäten des Vereins, als auch die Arten der Finanzmittelaufbringung verstanden.

 

Tipp2: Überprüfen sie, ob Ihre Statuten die Arten der Finanzierung und der Aktivitäten des Vereins benennen. Hierbei sind jedenfalls

zu nennen.

 

Achtung:

Nicht in den Statuten genannte bzw. näher beschriebene Einnahmequellen können die Vermutung eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes fördern – und damit eine Steuerpflicht erzeugen.

 

Fazit: Ein kurzer Check der Vereinsstatuten sorgt für Sicherheit! Es wäre ärgerlich, wenn auf Grund eines Formalfehlers die Gemeinnützigkeit, und damit die Existenz des Vereins, gefährdet werden.

 

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