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Neben den pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen kann der Verein/Verband gemäß Lohnsteuerrichtlinien zusätzlich auch noch Fahrtmöglichkeiten (Bustransfer, Bahntickets, Flugtickets) oder Nächtigungsmöglichkeiten (bei Wettkämpfen, Trainingslagern) bereitstellen. Wichtig ist hierbei, dass sowohl Fahrt als auch Nächtigung im Namen und auf Rechnung des Vereines bestellt und verrechnet werden. Es darf keine direkte Auszahlung an den Sportler, Trainer, etc. erfolgen, die als Vergütung aufgefasst werden kann. Der Trainer/Sportler darf aber das Geld für den Verein auslegen, also wenn im Namen und auf Rechnung des Vereins/Verbandes bestellt wird, und dies auf der Rechnung dokumentiert ist. Er tritt in diesen Fall lediglich in Vorlage. Kilometergelder sind neben der Pauschale nicht möglich ! (Außer es wird die Abrechnung für den ganzen Monat umgestellt)
Ebenso kann der Verein Kosten von Lehrgängen, Trainingslagern aber auch Ausrüstungsgegenständen und Sportgeräten direkt bestellen und bezahlen. |
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