Sportler

Sportler fallen unter die Begünstigung der Reisekostenpauschale.

 

Bei Sportlern ist genauso wie bei Trainern bis 60/540 Euro an Reisekostenpauschale im Monat weder Dienstverhältnis noch Leistungsaustausch anzunehmen. 540 Euro monatlich sind von der Einkommensteuer befreit. Sozialversicherungspflicht besteht bis 540 Euro ebenfalls nicht, hinsichtlich der Nebenberuflichkeit gilt das gleiche wie bei Trainern.

 

Einzelsportler

Wenn Einzelsportler mit dem Verein eine Vereinbarung über die Teilnahme an einer nur begrenzten Anzahl an Wettkämpfen haben, wird gemäß Vereinsrichtlinien ein Werkvertrag vorliegen, sofern es sich um eine Einkunftsmöglichkeit handelt. Das geschuldete Werk ist dann die Teilnahme am Wettkampf.

Wird nicht nur die Teilnahme an einer begrenzten Anzahl an Wettkämpfen vereinbart, liegt allenfalls ein freies Dienstverhältnis vor.

 

Mannschaftssportler

Bei Mannschaftssportlern wird bei Übersteigen der 60/540-Euro-Grenze zzgl. 366,06 pro Monat Euro in aller Regel ein echtes, oder zumindest ein freies Dienstverhältnis anzunehmen sein. Damit verbunden ist dann die Pflicht des Vereins, ein Lohnkonto zu führen und den Sportler vor Beginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Das ist zumindest die Ansicht der Finanzverwaltung, von der sie auch bei kleinen Vereinen nicht abrücken will.

 

Punkteprämie

Allerdings gibt es gemäß Lohnsteuerrichtlinien (Randziffer 92k) auch die Möglichkeit des leistungsbezogenen Reiseaufwandsersatzes (anstelle der Punkteprämie). Die Punkteprämie darf aber nicht zusätzlich am selben Tag ausbezahlt werden, sodass der Betrag von 60 Euro überschritten werden würde.

Übersteigen die Reisekostenpauschalen die 60/540-Euro-Grenze nicht, wird sozialversicherungsrechtlich mangels Entgelt kein Dienstverhältnis vorliegen. Steuerlich ist gemäß Vereinsrichtlinien, soweit die Betätigung für den Verein im Mittelpunkt steht, bis zur Höhe von 906,33 Euro monatlich kein Dienstverhältnis anzunehmen.

Es stellt sich also erst bei Übersteigen der 60/540-Euro-Grenze die Frage, ob ein Dienstverhältnis (echtes oder freies) vorliegen kann.

www.sport-steuer.at
Kontakt:

Siart+Team
Treuhand GmbH

tel: +43/1/493 13 99
fax: +43/1/493 13 99-38
email: siart@siart.at
Enenkelstraße 26,
A-1160 Wien
www.siart.at
zurück
Was wir sonst noch machen: Unser Kerngeschäft
Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung,
Lohnverrechnung,
Gutachten,...

Seitenadresse:
www.sport-steuer.at/sportler.htm